9. Denkmalschutz
Denkmalschutz ist von großer Bedeutung, um insbesondere historische Gebäude, Denkmäler und Artefakte zu erhalten und so unsere Geschichte zu bewahren und zukünftigen Generationen zugänglich zu machen.
Das in Rheinland-Pfalz gültige Denkmalschutzgesetz (zuletzt geändert in 2014) regelt, dass einem Denkmal diese Eigenschaft aus sich selbst heraus zugeordnet wird. Damit wird in Bezug auf die Denkmaleigenschaft von Gebäuden den örtlichen Baubehörden auf Verbandsgemeinde- und Kreisebene, aber auch in den örtlichen Gremien eine besondere Verantwortung zur Erhaltung dieser übertragen. Gleichzeitig ist aber auch jeder Eigentümer verpflichtet, sich selbst darüber klar zu werden, ob seinem Gebäude der Status eines Denkmals zukommt.
Für die Kommunen besonders bedeutsam ist die Schutzmöglichkeit der sogenannten Denkmalzone. Eine Denkmalzone beschreibt einen abgegrenzten, besonders geschützten Bereich einer Kommune, in dem eine Vielzahl von Gebäuden in ihrer Gesamtheit als Denkmal anzusehen sind. Der Bereich kann durchaus den gesamten Ort umfassen. Durch den gesamtgestalterischen Ansatz wird die Möglichkeit geschaffen, den in ihrer historischen Bausubstanz besonders erhaltenswerten Bereichen die Chance auf eine angemessene Revitalisierung zu bieten.