d) Der Raumordnungsverband Region Rhein-Neckar

Zum 1. Januar 2006 wurde die Planungsgemeinschaft „Rheinpfalz“ in einen neuen, länderübergreifenden Raumordnungsverband „Region Rhein-Neckar“ überführt. Dieser ist zunächst für die Erstellung eines einheitlichen Regionalplans für die Region Rhein-Neckar zuständig. Weiterhin soll der Raumordnungsverband die Trägerschaft bzw. die Koordinierung der regionalbedeutsamen Wirtschaftsförderung, von Erholungseinrichtungen, Messen sowie von Kultur- und Sportveranstaltungen übernehmen. Eine ausschließlich koordinierende Funktion soll der Verband im Bereich der integrierten Verkehrsplanung sowie im Bereich der Energieversorgung wahrnehmen.

Organe des Raumordnungsverbandes sind der Verbandsvorsitzende, der Verwaltungsrat sowie die Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern in der Region zusammen. Hinzu kommen abhängig von der Einwohnerzahl weitere Vertreter von Kreisen, Städten und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern. Die Finanzierung des Verbandes erfolgt durch Zuschüsse der beteiligten Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie eine Umlageerhebung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Raumordnungsplan für die Region Rhein-Neckar bedarf für seine Wirksamkeit der Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde Baden-Württemberg, die hierfür das Einvernehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz herstellen muss.

Autor: Jürgen Hesch Drucken voriges Kapitel