IV. Unterstützung des Landes – Gemeindeschwesterplus

Mit „Gemeindeschwesterplus“ hat das Land ein Unterstützungs- und Beratungsangebot der Altenhilfe (§ 71 SGB XII) eingeführt, das sich an ältere Menschen richtet, die in der eigenen Wohnung leben. Dieses Angebot wurde und wird in Rheinland-Pfalz mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe ausgebaut. Anstellungsträger der Fachkräfte Gemeindeschwesterplus können Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden oder verbandsfreie Gemeinden sein. Die Fachkraft Gemeindeschwesterplus ist ausschließlich präventiv im vorpflegerischen Kontext beratend, vermittelnd und vernetzend tätig. In der aktuellen Förderphase (seit 2023) erfolgt die Finanzierung des Angebots aus Landesmitteln. Ziel des Landes ist eine flächendeckende Einführung der Gemeindeschwesterplus bis 2026.