11. Ausblick

Eine im Jahre 2003 vom Gemeinde- und Städtebund durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass in den meisten anderen Bundesländern eine Kostenbeteiligung der Sportvereine gesetzlich vorgesehen ist und auch tatsächlich praktiziert wird. So verwundert es nicht, dass auch in Rheinland-Pfalz Diskussionen darüber aufgekommen sind, ob die entsprechende Regelung des Sportförderungsgesetzes aus dem Jahre 1974 heute noch zeitgemäß ist.

Die oben (unter 8.) angesprochene gemeinsame Erklärung von Landessportbund und Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, wonach die im Gesetz vorgesehene grundsätzlich unentgeltliche Nutzung kommunaler Sportanlagen Vereinbarungen vor Ort über freiwillige Leistungen von Vereinen im Rahmen der Unterhaltung und Pflege nicht entgegensteht und individuelle Vereinbarungen auf lokaler Ebene dazu beitragen können, das gemeinsame Ziel der gesicherten Aufrechterhaltung der Sportstätten zu erreichen, macht deutlich, dass sich Sport und Gemeinden in einer gemeinsamen Verantwortung sehen.

Autor: Dr. Gerd Thielmann Drucken voriges Kapitel