4. Erfasste Sporteinrichtungen

Gegenstand der kostenfreien Nutzung sind die öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, die in Trägerschaft der öffentlichen Hand (Land oder kommunale Gebietskörperschaften) stehen. Dabei müssen drei Voraussetzungen vorliegen:

Autor: Dr. Gerd Thielmann Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel