1. Förderprogramme zur Umsetzung der strukturpolitischen Ziele der EU

a) ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union.

Mit dem ELER-Entwicklungsprogramm EULLE wird die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Es bildet einen Schwerpunkt der Förderung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz. Über EULLE fließen rund 840 Mio. Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln in die Entwicklung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft und der ländlichen Räume, und zwar für

  • Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz, die Förderung von Vertragsnaturschutzmaßnahmen oder landwirtschaftliche Extensivierungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich des konventionellen Landbaus sowie die Förderung des ökologischen Landbaus,
  • Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auf den regionalen und globalen Märkten, einschließlich der Verbesserung des Tierwohls, zur Einkommensdiversifizierung und zur Stärkung der Direktvermarktung,
  • Maßnahmen zur Intensivierung der Bürgerbeteiligung bei Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere im Rahmen des LEADER-Ansatzes.

b) LEADER-Programm

LEADER ist ein methodischer Ansatz im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Förderung der ländlichen Räume. In den sog. LEADER-Regionen können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort Prozesse mitgestalten. LEADER ermöglicht lokalen Aktionsgruppen (LAG), die sich aus Vertretern von Interessenträgern der ländlichen Entwicklung aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zusammensetzen, die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten. Im Sinne eines Bottom-up-Verfahrens obliegt den LAG auch die Durchführung des Projektauswahlverfahrens und die Entscheidung über die Verwendung von Fördermitteln für Projekte. Die Fördermittel stellen die EU und das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

c) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-schutzes“ (GAK)

Aus Mitteln der GAK werden Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume gefördert. Gefördert werden z. B. Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Integrierte ländliche Entwicklung,
  • Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen,
  • Verbesserung der Vermarktungsstrukturen,
  • Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege,
  • Benachteiligte Gebiete,
  • Wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Ziel ist es, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen. Die Fördermaßnahmen der GAK werden als Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen vertreten sind, beschlossen. Der Rahmenplan gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird jährlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Der Rahmenplan wird über Entwicklungsprogramme der Bundesländer umgesetzt und durch eigene Fördermaßnahmen ergänzt. Antragsberechtigt sind u. a. Gemeinden und Verbandsgemeinden. Für eine Förderung vor Ort muss die jeweilige Maßnahme der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden. Die näheren Fördervoraussetzungen sind im Rahmenplan GAK sowie in den Förderrichtlinien der Länder genannt.

Die Kommunalen Spitzenverbände fordern, die GAK durch eine Grundgesetzänderung um die ländliche Entwicklung zu erweitern, um somit noch mehr Fördermöglichkeiten für ländliche Räume zu eröffnen. Der Bundesrat hat sich dieser Forderung angeschlossen. Es bleibt nun abzuwarten, wie bezüglich einer entsprechenden Änderung des Art. 91 a GG weiter verfahren wird.

d) INTERREG

INTERREG ist ein Kooperationsprogramm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Es bezweckt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und fördert u. a. grenzüberschreitende Maßnahmen wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen im Bereich des Umweltschutzes und der Raumplanung. Das INTERREG VI A Projekt Großregion betrifft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Großregion (Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Wallonien, Luxemburg, Lothringen, Saarland und Rheinland-Pfalz). Das Programm verfügt über Mittel in der Höhe von 182 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union. Die vier Prioritäten von 2021 bis 2027 sind:

  • Eine grünere Großregion
  • Eine sozialere Großregion
  • Eine bürgernähere Großregion
  • Eine bessere Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Großregion

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULEplus)

Ziel des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULEplus) ist es, ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen. Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben, die auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung bundesweit als Vorbilder dienen sollen. Damit sollen zukunftsweisende Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen in ländlichen Regionen erprobt, unterstützt und bekannt gemacht werden. Für die Umsetzung des Bundesprogramms ist das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verantwortlich. Es verwaltet die Finanzmittel des Programms und begleitet die Projekte bei der Umsetzung. Das KomLE veröffentlicht die Förderaufrufe. Dort wird u. a. angekündigt, in welchem Themenbereich Ideen und Projekte gesucht werden. Ebenso mitgeteilt werden der mögliche Bewerberkreis, die Einreichungsfristen, die maximale Fördersumme und in welchem Zeitraum Gelder ausgeschüttet werden. Die Bekanntmachung erscheint im Bundesanzeiger und auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Bewerben können sich u. a. Kommunen, aber auch Vereine und Initiativen oder Wirtschaftsförderer.

Autor: Andreas Göbel, Moritz Petry Drucken nächstes Kapitel