1.1 Bürgerbusse
Bürgerbusse haben sich in den letzten Jahren als ergänzendes Mobilitätsangebot auf lokaler Ebene entwickelt. Die wichtigsten Partner bei Einrichtung und Betrieb sind die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften, zumeist also Orts- und/oder Verbandsgemeinden. Der Ansatz aus dem öffentlichen Nahverkehr „fester Linienverkehr – feste Haltestellen“ wird heute beim Bürgerbus kaum noch umgesetzt. Stattdessen gilt in Rheinland-Pfalz als Betriebskonzept „Abholung an der Haustür auf telefonische Vorbestellung vom Vortag“.
Ein Bürgerbus hat neben der reinen Mobilität immer eine starke soziale und kommunikative Komponente. Bürgerbusse sind ehrenamtliche Projekte. In Rheinland-Pfalz übernimmt in der Regel die Verbandsgemeinde die Rechtsträgerschaft. Fahrzeug und Versicherungen werden von dieser zur Verfügung gestellt. Mittlerweile sind im Land über 90 Bürgerbusse im Einsatz (Stand: Frühjahr 2024). Das Land fördert die Entwicklung mit einem einmaligen Pauschalbetrag (8.500 Euro in 2024), der beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität beantragt werden kann. Beratungsleistungen der Agentur Landmobil für Bürgerbusse in Rheinland-Pfalz sind anteilig förderfähig. Weitere Informationen: www.buergerbus-rlp.de.
Als Fahrzeug wird zumeist ein Kleinbus mit maximal acht Sitzplätzen plus Fahrerplatz genutzt. Dieser kann mit dem normalen Führerschein für Pkw gefahren werden. Wichtige Rechtsgrundlage für den öffentlichen Nahverkehr ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es gab in den vergangenen Jahren zwei Gesetzesänderungen, so dass ein Bürgerbus aktuell mit Anwendung des PBefG oder ohne Anwendung des PBefG entwickelt und betrieben werden kann. In Rheinland-Pfalz werden Bürgerbusse ohne Anwendung des PBefG entwickelt und betrieben. Eine Genehmigung durch den Landesbetrieb Mobilität ist nicht mehr erforderlich. Gleichwohl müssen vor Ort Standards gesetzt werden und die Bedingungen der Landesförderung beachtet werden.
Wichtigste Zielgruppe bei Bürgerbussen sind ältere Menschen, die selbstbestimmt im eigenen Haushalt in einer kleinen ländlichen Ortsgemeinde leben und den Weg zum Arzt oder Einkaufsmarkt in den nächsten größeren Ort bewältigen müssen. Im Grundsatz steht das Angebot aber für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung.