1.2 Dorfmobil oder Dorfauto
Begriffe wie Dorfmobil oder Dorfauto werden in verschiedenen Zusammenhängen genutzt und sind nicht allgemein definiert. Zumeist handelt es sich um einen Pkw oder einen Maxi-Pkw. Dieser steht allgemein und öffentlich zur Verfügung und kann gemietet und folgend vom Mieter selbst gefahren werden.
Es ist auch möglich, an bestimmten Tagen ein Angebot „Dorfmobil/Dorfauto mit Fahrer“ anzubieten. Als Beispiel: An zwei Wochentagen wird das Fahrzeug durch eine ehrenamtliche Gruppe im Dorf gemietet. Dann werden Fahrten mit Fahrer angeboten. Eine verantwortliche Person nimmt ein Mobiltelefon und plant auf Grundlage der Anrufe vom Vortag die Fahrtroute. Der Fahrer erhält den Fahrplan und bringt die Fahrgäste nach deren Wünschen in die nächsten größeren Orte.
Variante 1 ist rechtlich wie eine Autovermietung zu bewerten. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze aus dem Kommunal- und Bürgerlichen Recht. Variante 2 ist rechtlich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einzuordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anwendung des PBefG entfallen bzw. die Freistellungsverordnung zum PBefG angewendet werden. Dies muss immer im Rahmen der Projektplanung abgestimmt werden.
Ein Dorfmobil/Dorfauto ist vor allem für kleinere Ortsgemeinden interessant, die keine Unterstützung für einen Bürgerbus durch die Verbandsgemeinde erhalten. Auch kleinere Orts- oder Stadtteile außerhalb einer Kernstadt sind als Standort geeignet. Zielgruppe bei der Vermietung sind Haushalte mit zwei oder drei Fahrzeugen. Beim Angebot Dorfmobil/Dorfauto mit Fahrer steht eher die ältere Generation im Fokus.