1. Definition des Gebiets der Verbandsgemeinde

Nach § 65 Abs. 1 GemO besteht das Gebiet der Verbandsgemeinde aus dem Gebiet der ihr angehörenden Ortsgemeinden. Das Gebiet einer Ortsgemeinde ist in § 9 Abs. 1 GemO definiert.

Autor: Moritz Petry, Stefan Heck Drucken nächstes Kapitel