II. Wann muss ausgeschrieben werden?

Alle entgeltlichen Verträge (öffentliche Aufträge), die zwischen öffentlichen Auftraggebern und Dritten geschlossen werden, unterliegen dem Haushalts- und Vergaberecht, sofern es für den Einzelfall keine Ausnahmeregelung gibt.

Inhaltsübersicht

Autor: Klaus Faßnacht, Simon Layher Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel