3. Bekanntmachung der Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibungen und alle öffentlichen Teilnahmewettbewerbe sind bekannt zu machen in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen. Im Oberschwellenbereich ist eine Veröffentlichung auf TED und unterhalb der Schwelle eine Veröffentlichung bei Bund.de vorgesehen. Auf kostenpflichtige Printbekanntmachungen kann verzichtet werden. Die e-Vergabe ist mittlerweile im gesamten vergaberechtlichen Bereich Standard. Die elektronische Bekanntmachung öffnet einen größeren Markt. Zudem spart sie durch die schnellen Wege wertvolle Zeit im Beschaffungsprozess. Das aktuelle Vergaberecht präferiert die e-Vergabe. Nicht nur die Bekanntmachung, sondern auch die Vergabeunterlagen werden ohne weitere Postwege elektronisch zur Verfügung gestellt.