9. Bekanntmachungspflichten

Auch nach Auftragserteilung bestehen für den öffentlichen Auftraggeber weitere Pflichten. Bei EU-Vergaben ist im Anschluss an das Verfahren eine Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag zu erteilen (vgl. § 39 VgV). Nach Beendigung nationaler Verfahren sind die Bekanntmachungspflichten nach §§ 30 Abs. 1 UVgO, 20 Abs. 3 VOB/A und § 2 VergStatVO zu beachten.

Autor: Klaus Faßnacht, Simon Layher Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel