VI. Aufteilung der Leistungsarten
Die Leistungsarten im Vergaberecht werden unterschieden in Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Planungs- und Beratungsleistungen (freiberufliche Leistungen) zählen zu den Dienstleistungen.
Die Leistungsarten im Vergaberecht werden unterschieden in Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Planungs- und Beratungsleistungen (freiberufliche Leistungen) zählen zu den Dienstleistungen.