VII. Die Vergabearten unterhalb der EU-Schwelle

Im Wesentlichen sind die Vergabearten für Bauleistungen in der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungen in der UVgO beschrieben.

Dem öffentlichen Auftraggeber stehen grundsätzlich die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung. Formlosere Verfahrensarten dürfen nur dann angewendet werden, sofern bestimmte, gesetzlich normierte Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (vgl. §§ 3 a VOB/A und 8 UVgO).

Inhaltsübersicht

Autor: Klaus Faßnacht, Simon Layher Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel