3. Freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe

Während die VOB/A die Begrifflichkeit „freihändige Vergabe“ verwendet, ist diese Verfahrensart in der UVgO als „Verhandlungsvergabe“ zu finden. Wie bereits bei der beschränkten Ausschreibung ausgeführt, stellt diese Verfahrensart eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung dar und kommt nur zur Anwendung, sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach §§ 3 a Abs. 3 VOB/A oder 8 Abs. 4 UVgO vorliegen. Sollten keine Gründe in den soeben genannten Verordnungen vorliegen, kann darüber hinaus auf diese Verfahrensarten zurückgegriffen werden, wenn folgende Auftragswertgrenzen nicht überschritten werden:

für Liefer-, Dienst- und Bauaufträge 40.000 Euro (netto)

Ein wesentlicher Unterschied zur beschränkten Ausschreibung stellt die Tatsache dar, dass verhandelt werden darf – sowohl über die Leistungsinhalte als auch über die Preise. Gerade bei Leistungen, die im Vorfeld nicht eindeutig beschreibbar sind, kann hier der Innovationsvorteil der Anbieter in der Verhandlung genutzt werden. Jedoch gilt auch hier das Diskriminierungsverbot, was bedeutet, dass mit allen Bewerbern eine Verhandlung durchzuführen ist. In der Regel wird nach den inhaltlichen Verhandlungen ein finales Angebot der Bewerber eingeholt.

Auch hier wird unterschieden in:

Freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Sind beispielsweise gar keine oder nur wenige Anbieter bekannt, so wird empfohlen, einen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten. Auch wenn dies die VOB/A textlich nicht vorsieht, liegt es in der Natur der Sache, dass ein öffentlich geschalteter Teilnahmewettbewerb einem wettbewerblichen Verfahren nur zuträglich sein kann.

Es ergibt sich auch hier ein zweistufiges Verfahren:

  1. Stufe: Teilnahmewettbewerb durch öffentliche Aufforderung zur Bewerbung
  2. Stufe: Angebotsverfahren mit den ausgewählten Bewerbern

Der Teilnahmewettbewerb unterliegt den gleichen Verfahrensabläufen wie bei der beschränkten Ausschreibung.

Freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

In diesem einstufigen Verfahren werden ausgewählte, geeignete Bieter (mindestens drei) unter Beifügung einer Leistungsbeschreibung direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Bieterauswahl ist darauf zu achten, dass – wenn möglich – unter den Firmen gewechselt wird.

Autor: Klaus Faßnacht, Simon Layher Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel