5. Direktkauf

Die Auftragsvergabe ohne Vergleichsangebote ist grundsätzlich nur zulässig bei sogenannten Kleinaufträgen bis 3.000 Euro (netto). Unter Beachtung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung dürfen somit mit nur einem Anbieter Verhandlungsgespräche aufgenommen und ein Auftrag erteilt werden. Der Auftragswert für den Direktkauf soll in Kürze angehoben werden.

Autor: Klaus Faßnacht, Simon Layher Drucken voriges Kapitel