5. Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ebenfalls eine Sonderform des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Ziel ist hier die Entwicklung einer innovativen Dienst- oder Lieferleistung und deren anschließender Erwerb. Möglich ist das Verfahren insbesondere, wenn nicht auf bereits am Markt verfügbare Lösungen zurückgegriffen werden kann. Das Verfahren wird in § 19 VgV detailliert beschrieben.