2. Unterhalb der Schwelle

Am 2. März 2021 wurde in Rheinland-Pfalz eine Rechtsverordnung zur Nachprüfung von Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwelle eingeführt. Somit wurde ein Primärrechtsschutz für Bieter eingeführt. Die Rechtsverordnung findet Anwendung bei Maßnahmen mit einem geschätzten Auftragswert ab 75.000 Euro (netto). Im Unterschied zur Antragspflicht durch den Bieter/Bewerber nach dem GWB hat der öffentliche Auftraggeber eigenständig ein Verfahren vor der Vergabeprüfstelle einzuleiten, sofern er der (form- und fristgerechten) Beanstandung des Bieters oder des Bewerbers nicht abhilft.

Noch im Jahr 2024 wird die Nachprüfungsverordnung einer Evaluation unterzogen.

Autor: Klaus Faßnacht, Simon Layher Drucken voriges Kapitel