2. Begrüßung, Entschuldigungen

Es schließen sich üblicherweise die Begrüßung der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Ratsmitglieder, Beigeordnete, Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeinde, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter anderer Behörden und Unternehmen), der Zuhörerinnen und Zuhörer sowie eventuell anwesender Medienvertreterinnen und -vertreter an.

Soweit sich Ratsmitglieder von der Teilnahme an der Sitzung entschuldigt haben, kann an dieser Stelle hierauf hingewiesen werden.

Autor: Dr. Wolfgang Neutz – bis 2019, Kornelia Schönberg Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel