5. Einwohnerfragestunde

Am Schluss der öffentlichen Sitzung (ggf. auch nach Eröffnung der Sitzung) findet mindestens vierteljährlich eine Einwohnerfragestunde statt. Diese ist Bestandteil der Tagesordnung. Wegen näherer Einzelheiten siehe § 16 a GemO, § 21 MGeschO GR.

Autor: Dr. Wolfgang Neutz – bis 2019, Kornelia Schönberg Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel