4.1 Nicht öffentliche Sitzungen
Grundsätzlich dürfen die Übertragungen nur während des öffentlichen Teils der Sitzungen bzw. während öffentlicher Beratungen erfolgen.
Grundsätzlich dürfen die Übertragungen nur während des öffentlichen Teils der Sitzungen bzw. während öffentlicher Beratungen erfolgen.