Satzungen

  • Satzungen entfalten (abgesehen von Bebauungsplänen) grundsätzlich keine unmittelbaren individuellen Vor- oder Nachteile; Mandatsträger als potenziell Betroffene unterliegen damit bei der Beratung und Beschlussfassung regelmäßig keinem Mitwirkungsverbot.
  • → Bebauungsplan
Autor: Hubert Stubenrauch Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel