Satzungen
- Satzungen entfalten (abgesehen von Bebauungsplänen) grundsätzlich keine unmittelbaren individuellen Vor- oder Nachteile; Mandatsträger als potenziell Betroffene unterliegen damit bei der Beratung und Beschlussfassung regelmäßig keinem Mitwirkungsverbot.
- → Bebauungsplan