Vorausleistungen

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge erhoben werden, kann den Beitragspflichtigen unmittelbare Vor- oder Nachteile verschaffen. Also: Grundsätzlich Mitwirkungsverbot.

Autor: Hubert Stubenrauch Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel