§ 10 Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende des Bezirkstags

(1)  Der Bezirkstag wählt aus den Mitgliedern des Bezirksausschusses den Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende des Bezirkstags. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirkstags sind Ehrenbeamte des Bezirksverbands.

(2)  Die Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirkstags entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Bezirkstags. Sie endet vorzeitig, wenn

  1. die Wahl des Bezirkstags ganz oder teilweise für ungültig erklärt wird oder
  2. der Bezirkstag vor Ablauf der gesetzlichen Wahlzeit aus einem anderen Grunde neu gewählt wird.

Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirkstags bleiben bis zur Einführung ihres Nachfolgers im Amt.

(3)  Der Vorsitzende des Bezirkstags leitet die Verwaltung des Bezirksverbands und vertritt den Bezirksverband nach außen. Neben den ihm gesetzlich oder vom Bezirkstag übertragenen Aufgaben obliegen ihm

  1. die Vorbereitung der Beschlüsse des Bezirkstags im Benehmen mit den stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirkstags und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst den Vorsitz führt,
  2. die Ausführung der Beschlüsse des Bezirkstags und der Ausschüsse,
  3. die Unterrichtung des Bezirkstags über alle wichtigen Angelegenheiten, die den Bezirksverband berühren,
  4. die laufende Verwaltung.

(4)  Der Vorsitzende des Bezirkstags ist Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Bediensteten des Bezirksverbands. Für folgende Personalentscheidungen bedarf er der Zustimmung des Bezirksausschusses:

  1. die Ernennung der Beamten ab dem dritten Einstiegsamt sowie die Entlassung der Beamten auf Probe ab diesem Einstiegsamt gegen deren Willen,
  2. die Einstellung und Eingruppierung der den Beamten ab dem dritten Einstiegsamt vergleichbaren Arbeitnehmer sowie die Kündigung gegen deren Willen,
  3. Anträge auf Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns.

(5)  Der Vorsitzende des Bezirkstags kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für den Bezirksverband bis zu einer Sitzung des Bezirkstags oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, anstelle des Bezirkstags oder des Ausschusses entscheiden. Hierzu bedarf er der Zustimmung des Bezirksvorstands, es sei denn, dieser ist nicht beschlussfähig. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern des Bezirkstags oder des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen. Der Bezirkstag oder der zuständige Ausschuss kann in seiner nächsten Sitzung die Eilentscheidung des Vorsitzenden des Bezirkstags aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

(6)  Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Vorsitzenden des Bezirkstags bei dessen Verhinderung. Die Reihenfolge der Vertretung wird vom Bezirkstag vor der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden festgelegt.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –