IV. Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Das am 21. März 2008 in Kraft getretene Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) regelt Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit durch frühe Förderung und rechtzeitige Hilfen zur Vermeidung von Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung und hat im Kernbereich nachfolgende Ziele zum Inhalt:

  • Die Gewährleistung notwendiger niedrigschwelliger Angebote zur Förderung des Kindeswohls,
  • die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und die konsequente Sicherstellung der erforderlichen Hilfen,
  • den Aufbau lokaler Netzwerke zur Förderung des Kindeswohls und zur Verbesserung des Kinderschutzes,
  • die Förderung der Kindergesundheit, insbesondere durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Krankheit (Früherkennungsuntersuchungen) bei Kindern.

In den, durch die kommunalen Jugendämter koordinierten, lokalen Netzwerken arbeiten die verschiedensten Dienste und Einrichtungen der Kommunen, insbesondere der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, der Schulen und der Gerichtsbarkeit zusammen. Die Förderung des Kindeswohls durch den Aufbau verbindlicher Kommunikationsstrukturen bzw. lokaler Netzwerke und die Sicherung eines interdisziplinären fachlichen Austauschs sind wesentliche Ziele der lokalen Netzwerkarbeit.

Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine überregionale Servicestelle eingerichtet, die insbesondere die Bildung der lokalen Netzwerke und deren Arbeit beratend unterstützt und auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinwirkt.

Ein zentrales Einladungssystem soll dazu beitragen, durch eine verstärkte Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen ein gesundes Aufwachsen und eine gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern sowie durch eine frühe Förderung eine drohende Behinderung zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu reduzieren. Dazu ist bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine zentrale Stelle eingerichtet, die, in Kooperation mit dem Zentrum für Kindervorsorge beim Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg, die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter der Kinder rechtzeitig über einzelne anstehende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder informiert sowie zur Teilnahme auffordert. Bei Nichtteilnahme unterrichtet die zentrale Stelle, die zuständigen Gesundheitsämter, die, erforderlichenfalls das zuständige Jugendamt einbeziehen.

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