3. Soziale Medien

Fanpages in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram können sowohl als Auftritt der Stadtverwaltung oder als Privatauftritt des Kommunalpolitikers (dann ohne Amtsbezeichnung) ausgestaltet werden.

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass für das Betreiben einer gemeindlichen Social-Media-Präsenz die allgemeinen Rechtsgrundsätze zur Herausgabe eines Amtsblattes oder eines sogenannten Wochenblattes zu übertragen sind. Demnach ist die Stadt oder Gemeinde als Betreiberin zu Neutralität und Chancengleichheit verpflichtet. Insbesondere darf der Social-Media-Auftritt der Kommune nicht zur Verfolgung persönlicher oder parteipolitischer Interessen genutzt werden.

Seitens des LfDI wird die Nutzung von sozialen Medien zwar grundsätzlich gebilligt, sofern die vom LfDI in einem Handlungsrahmen festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Hierzu gehören unter anderem eine vorgeschaltete Erforderlichkeitsprüfung, ein Nutzungskonzept, keine Exklusivität der Informationen in den Sozialen Medien, eine eigene Datenschutzerklärung im Auftritt oder ein Impressum. Problematisch ist jedoch, dass auch bei Umsetzung des Handlungsrahmens datenschutzrechtliche Versäumnisse des Anbieters Meta Platforms (z. B. Facebook, Instagram, Threads) bislang nicht gelöst werden können.[1]


[1]   Der Handlungsrahmen sowie aktuelle Informationen des LfDI zur Nutzung von Meta Platforms Angeboten wie Facebook und Instagram sind unter https://www.datenschutz.rlp.de/themen/social-media abrufbar.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –