Die Feuerwehren und ihre Aufgaben

Die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind technische Organisationseinheiten der Gemeinden zur Abwehr von örtlichen Gefahren, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen bei öffentlichen Notständen aller Art drohen. Sie erfüllen weiterhin Aufgaben im Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr, des so genannten „Katastrophenschutzes“. Bezüglich der Personalstellung werden Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren unterschieden. Sie werden bei besonders gefährdeten Anlagen und Einrichtungen bedarfsweise von Werkfeuerwehren und Selbsthilfekräften im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr unterstützt.

Die Feuerwehren nehmen bei der Gefahrenabwehr eine besondere Stellung wahr - und das nicht nur wegen ihres großen Personalbestandes aus freiwillig-ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Ihre Aufgaben beschränken sich schon seit langem nicht nur auf ihre historische Kernkompetenz: die Brandbekämpfung. Die Feuerwehren übernehmen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich folgende Aufgaben: die Abwehr von Brandgefahren, die Abwehr von Technischen Gefahren und Naturgefahren, die Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen und radioaktiven Stoffen ausgehen (ABC-Gefahren), sowie die Abwehr von Gefahren in, auf und an Gewässern (Wassergefahren).

Darüber hinaus stellen die Feuerwehren die Kerntruppe des Führungsdienstes auf der Gemeinde- und Kreisebene; sie werden dabei von den anderen Hilfsorganisationen ergänzt und verstärkt. Integrierte Leitstellen werden von den Berufsfeuerwehren in den Oberzentren betrieben. In Trier wirkt die Berufsfeuerwehr auch im Rettungsdienst und Krankentransport mit. In der Regel übernehmen die Feuerwehren in den Gemeinden auch die Aufgaben der Wasserwehren und werden im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise auch bei Tierseuchen und Pandemien tätig. Von ihrem vielfältigen Aufgabengebiet her müssten sich die Feuerwehren eigentlich einen neuen Namen geben: etwa „Technisches Rettungs- und Gefahrenabwehrkorps“ - dann würden sie jedoch ihre historisch gewachsene Identität verlieren.

Doch nicht nur bei der Gefahrenabwehr sind die Feuerwehren aktiv, sondern auch im Vorbeugenden Gefahrenschutz und der Schadenprävention. Die Brandschutzdienststellen bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte nehmen dabei folgende Kernaufgaben wahr: Beratungen bei Bauvorhaben, fachtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen. Die feuerwehrtechnischen Bediensteten in den Brandschutzdienststellen arbeiten dabei mit den Bauaufsichtsbehörden und den kommunalen Aufgabenträgern der Feuerwehren zusammen.

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