Ganztagsförderungsgesetz (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen)

Am 11. Oktober 2021 wurde das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit diesem Gesetz wird zum 1. August 2026 ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder im Grundschulalter bis zum Beginn der fünften Klassenstufe in § 24 Abs. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Der Anspruch wird ab dem Schuleintritt im Umfang von werktäglich acht Stunden bestehen und gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen (20 Werktage) im Jahr während der Schulferien regeln. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen.

Aufgrund der Verankerung im SGB VIII sind in Rheinland-Pfalz die Jugendämter als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zuständig (§ 2 Abs. 1 S.1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)) und müssen das bedarfsgerechte Angebot in der Jugendhilfeplanung aufnehmen. Über den zeitlichen Umfang des Rechtsanspruches hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, dessen Umfang sich nach dem individuellen Bedarf richtet.

Alle in Rheinland-Pfalz bestehenden schulischen Ganztagsangebote sowie die Schulkindbetreuung in Tageseinrichtungen (Horte) können einen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruches leisten und auch künftig bestehen bleiben.

Inhaltsübersicht

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –