IV. Schwellenwert

Die Entscheidung, welches Vergaberecht anzuwenden ist, richtet sich nach den aktuellen EU-Schwellenwerten, die zuletzt in der Verordnung (EU) 2023/2495 bekannt gemacht wurden.

Für die Jahre 2024 und 2025 betragen diese:

  • für öffentliche Auftraggeber:
    • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro (netto)
    • für Bauaufträge 5.538.000 Euro (netto)
    • für soziale und besondere Dienstleistungen 750.000 Euro (netto)
  • für Sektorenauftraggeber (d. h. bei Beschaffungen in den Bereichen ­Energie- und Trinkwasserversorgung sowie Verkehr):
    • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro (netto)
    • für Bauaufträge 5.538.000 Euro (netto)
    • für soziale und besondere Dienstleistungen 1.000.000 Euro (netto)
  • für Konzessionsgeber:
    • für Liefer-, Dienst- und Baukonzessionen 5.538.000 Euro (netto)

(Freiberufliche Leistungen fallen unter die Schwelle der Dienstleistungsaufträge.)

Wird der jeweilige Schwellenwert bei der Ermittlung des mutmaßlichen Auftragswertes erreicht oder überschritten, ist das sogenannte Oberschwellenvergaberecht anzuwenden. Dabei kommt der Kostenschätzung eine besondere Bedeutung zu.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –