III. Bodenschutz

Böden bilden die Grundlage vieler Land-Ökosysteme, filtern das Wasser, binden Nährstoffe und sind als Wurzelraum von Pflanzen essenziell für die Ernährung des Menschen. Die Böden und ihre Funktionen sind durch Versiegelung, Verdichtung und Schadstoffe gefährdet.

Auf EU-Ebene wurde im November 2021 die EU-Bodenstrategie 2030 veröffentlicht, ein Entwurf der Kommission für ein verbindliches EU- Bodenüberwachungsgesetz (Soil Monitoring and Resilience Law) liegt vor.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat den Zweck, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Das Gesetz regelt die Sanierung von Altlasten, d. h. Altablagerungen (Deponien, wilden Abfallablagerungen) sowie Altstandorten (ehemaligen Industriestandorten und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist). Das Altlastenmanagement umfasst die Information der Betroffenen, die Aufstellung von Sanierungsplänen sowie behördliche Überwachungs- und Eigenkontrollmaßnahmen der Sanierungspflichtigen. Zur Sanierung verpflichtet ist neben dem Verursacher und dem Grundstückseigentümer der Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers sowie grundsätzlich auch der frühere Eigentümer.

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) konkretisiert die Anforderungen an die Sanierung, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne. Sie legt bundeseinheitlich rechtlich verbindliche Prüf-, Maßnahme- und Sanierungszielwerte für verschiedene Nutzungskategorien (Wohngebiete, Gewerbe, Spielplätze) fest. Auf Bundesebene wurde 2021 mit der sogenannten Mantelverordnung u. a. die Ersatzbaustoffverordnung neu eingeführt und eine Neufassung der BBodSchV vorgenommen. Beide Verordnungen traten zum 1. August 2023 in Kraft. Mit der Neufassung der BBodSchV ist das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden in den §§ 6 – 8 neu geregelt und um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert worden. Die Länderarbeitsgemeinschaft „Boden“ hat dazu 2023 eine Vollzugshilfe herausgegeben.

Das Landesbodenschutzgesetz führt bundesgesetzliche Bestimmungen aus und ergänzt diese, z. B. durch Regelungen über Mitwirkungs- und Duldungspflichten, Betretungs- und Untersuchungsrechte sowie Entschädigung, eine Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebieten und Regelungen über Errichtung und Führung eines Bodeninformationssystems.

Bodenschützende Regelungen sind auch im Baugesetzbuch sowie im Raumordnungsgesetz enthalten.

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