I. Einführung

Die Vergabe öffentlicher Aufträge stellt einen großen Kostenfaktor in den kommunalen Haushalten dar. Diese Aufträge entstehen bei Großprojekten, aber auch bei kleineren Maßnahmen und den täglichen Beschaffungen. Da hierfür „öffentliche Gelder“ verausgabt werden, unterliegt das gesamte Auftragswesen vergaberechtlichen Vorschriften.

Das Gesamtvolumen der öffentlichen Aufträge liegt alleine in Deutschland bei schätzungsweise ca. 300 Mrd. Euro/Jahr. Bereits in den 1920er Jahren wurden daher erste Verfahrensregeln für öffentliche Auftraggeber festgelegt. Diese wurden in den letzten Jahrzehnten durch europäische und nationale Rechtssetzung wesentlich erweitert. Die Vergabegrundsätze lauten Wettbewerb sowie transparente und diskriminierungsfreie Verfahren.

Man kann davon ausgehen, dass die im Wettbewerb erzielten Preise stets die günstigsten und auch marktgerecht sind. Dadurch sind die Bieter im Preiskampf gezwungen, das im wirtschaftlichen Sinne günstigste Angebot zu kalkulieren.

Das aktuelle Vergaberecht soll seit Jahren vereinheitlicht werden, was dem Gesetzgeber jedoch bislang nicht gelungen ist. Das Vergaberecht ist sehr komplex und das am häufigsten reformierte Rechtsgebiet.

Allerdings fanden in der jüngeren Vergangenheit viele praxisnahe Regelungen Einzug, die durchaus gute Chancen und Möglichkeiten für wirtschaftliche und schlanke Vergabeprozesse erlauben.

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