IV. Stiftung Kulturlandschaft

Die Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz[1] hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die naturschutzrechtlich gemäß der Eingriffsregelung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen – dem Ansatz „Naturschutz durch Nutzung“ folgend – vorrangig als sog. „PIK-Maßnahmen“ (ProduktionsIntegrierte Kompensation) umzusetzen; diese Integration erfolgt in der Regel in Form der Extensivierung einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzungsart. Die Stiftung Kulturlandschaft übernimmt dabei von demjenigen, der zur Kompensation verpflichtet ist, die Trägerschaft und damit die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen gegen eine entsprechende Kostenerstattung. Die Stiftung setzt die Kompensationsmaßnahmen mit Hilfe eines Bewirtschafters, in der Regel ein Landwirt, auf seinen Flächen auf Basis eines Bewirtschaftungsvertrags um; dieser erhält im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich.

Träger der Stiftung ist neben den beiden Bauern- und Winzerverbänden sowie der Landwirtschaftskammer auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Das Angebot der Stiftung Kulturlandschaft richtet sich ausdrücklich auch an die kommunalen Gebietskörperschaften bezüglich ihrer naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen, ebenso an die unteren Naturschutzbehörden im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen mit Mitteln aus den Ersatzzahlungen.


[1]   www.kula-rlp.de

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