Genehmigung durch den Rat und Möglichkeit der Delegation

Nach § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO (§ 58 Abs. 3 Satz 5 LKO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung. Die Zuständigkeit kann durch Hauptsatzung auf einen Ausschuss delegiert werden. § 32 Abs. 2 GemO (§ 25 Abs. 2 LKO) steht einer Übertragung der Aufgaben des Gemeinderats/Kreistages auf einen Ausschuss nicht entgegen. Eine Rückübertragung auf den kommunalen Wahlbeamten scheidet aufgrund Sinn und Zweck dieser eindeutigen Regelungen ebenso aus wie eine nachträgliche Genehmigung durch den Rat.

Bei Geldspenden kann das Problem regelmäßig dadurch gelöst werden, dass der entsprechende Betrag auf einem Verwahrkonto verbucht wird und in einem Eilfall hinsichtlich der bevorstehenden Verwendung eine Zwischenfinanzierung gesucht werden muss. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die einzelne Spende bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden darf und demzufolge keine Spendenquittungen ausgestellt werden dürfen. Dies kann insbesondere bei Spendern zu Problemen führen, die kurz vor Jahresende Geld spenden wollen und eine Spendenquittung noch für das laufende Jahr benötigen.

Zugleich kann dem zeitlichen Problem (Abstand zwischen den einzelnen Ratssitzungen) auch dadurch vorgebeugt werden, dass die Aufgabe der Genehmigung vom Rat auf einen Ausschuss delegiert wird, der gewöhnlich öfter tagt als der Rat. Hierdurch kann der Zeitraum zwischen den einzelnen Ratssitzungen verkürzt werden.

Auch Sachspenden können grundsätzlich zunächst in Verwahrung genommen werden, bis der Rat oder ein Ausschuss über die Annahme oder Vermittlung beschließt. Die unmittelbare Verwendung einer Zuwendung ohne vorherige Genehmigung durch die Vertretungskörperschaft ist grundsätzlich nicht zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kommt allenfalls eine Eilentscheidung im Sinne von § 48 GemO (§ 42 LKO) in Betracht.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –