6. Benutzungsgebühren für sonstige Veranstaltungen

Die Kostenfreiheit des § 15 Abs. 2 Sportförderungsgesetz besteht nur für den „Übungs- und Wettkampfbetrieb“. Andere Veranstaltungen, die nur indirekt dem Sportbetrieb dienen, etwa gesellige Veranstaltungen, deren Erlös aber sportlichen Zwecken dienen soll, werden hiervon nicht erfasst. Auch für gewerbliche oder sonstige Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird, ist die Benutzung von Sportanlagen und Einrichtungen nicht unbedingt kostenfrei. Es ist deshalb anzuraten, dass für die Nutzung von Einrichtungen, in denen des Öfteren gebührenpflichtige Veranstaltungen stattfinden, eine Benutzungsgebührensatzung durch die Gemeinde beschlossen wird, denn der Gemeinde obliegt die Pflicht zur differenzierenden satzungsgemäßen Gestaltung der Benutzungsgebühr. Dabei sind ggf. auch die einer Benutzungsgebührenpflicht nicht unterliegenden Ausnahmetatbestände mit festzulegen. Anderenfalls ist die Satzung nach der Rechtsprechung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts als rechtswidrig zu betrachten (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 1993 – 6 A 10374/92 –, Rn. 43, juris).

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –