XI. Elternbeiträge

Mit dem KiTaG wird in § 26 Abs. 1 die Beitragsfreiheit gegenüber dem bisherigen Rechtsstand ausgeweitet. Es wird festgelegt, dass für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, der Besuch einer in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt beitragsfrei ist. Die Träger der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für die Förderung von Schulkindern. Die Elternbeiträge werden hierzu vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. § 90 Abs. 1, 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Bei Familien mit geringem Einkommen kann in besonderen Ausnahmefällen der Elternbeitrag auch über die in § 90 Abs. 1, 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch getroffenen Regelungen hinaus ermäßigt werden.

Nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Oktober 2012 (Az. 7 C 10574/12.OVG) fehlt es einem Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die satzungsrechtliche Regelung der Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen freier und gemeindlicher Einrichtungsträger. Soweit gemäß § 26 Abs. 2 KiTaG Elternbeiträge vom Jugendamt festgesetzt werden, handelt es sich dabei um eine förderungsrechtliche Festsetzung im internen Verhältnis zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Einrichtungsträger.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –