II. Bauleitplanung
Die städtebauliche Planung stützt sich im Wesentlichen auf zwei Planstufen: Auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und auf den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Das Planaufstellungsverfahren wird vom Baugesetzbuch für beide Pläne geregelt; im Rahmen der Ausführungen zum Bebauungsplan wird darauf näher eingegangen, die jeweiligen Besonderheiten können der daran anschließenden Übersicht entnommen werden.
Inhaltsübersicht
1. Flächennutzungsplan 1.1 Zuständigkeit und Rechte der Ortsgemeinden 1.2 Gemeinsame Flächennutzungsplanung 2. Bebauungsplan 2.1 Festsetzungen 2.1.1 Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung 2.1.2 Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB 2.1.3 Sonstige Festsetzungen 2.2 Festsetzungsmittel 2.3 Planaufstellungsverfahren 2.4 Inkrafttreten 2.5 Monitoring 2.6 Außerkrafttreten


