2. Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovGRP)

Das Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovGRP) ist am 15. Oktober 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit landes- oder bundesrechtliche Vorschriften nicht inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.

Zentrale Regelungen des Gesetzes sind im Wesentlichen:

  • der elektronische Zugang zur Verwaltung,
  • Ausgestaltung des Angebots von Informationen über Behörden und ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen,
  • elektronischer Rechnungsempfang und elektronische Bezahlmöglichkeiten,
  • elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung,
  • Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen und zum Servicekonto,
  • Georeferenzierung elektronischer Register,
  • Barrierefreiheit,
  • Informationssicherheit,
  • elektronische Beteiligungsverfahren und
  • weitgehende Standardisierung der IT-Infrastrukturen.

Der IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz ist nach § 28 Abs. 2 (EGovGRP) das Gremium zur Koordinierung der informationstechnischen Zusammenarbeit von Land sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden. Eine konstituierende Sitzung des IT-Kooperationsrates gab es im Januar 2024.

Inhaltsübersicht

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