VI. Organe des Kreises

Durch die Novellierung der Landkreisordnung im Jahre 1973 wurde die Stellung des Kreistags (siehe §§ 22 ff. LKO), dem die primäre Zuständigkeitsvermutung für alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Kreises zukommt, substanziell durch einen umfassenden Katalog nicht übertragbarer Aufgaben und institutionell durch den Wegfall der Organstellung des Kreisausschusses gestärkt. Seitdem gibt es formell nur noch zwei Organe der Gebietskörperschaft Landkreis: nämlich den Kreistag und den Landrat. Auch die Zahl der gewählten Kreistagsmitglieder wurden bei der Novellierung 1973 entsprechend dem im Zuge der Verwaltungsreform geänderten Größenzuschnitt der Kreise angemessen erhöht und durch die Novelle 1993 nochmals etwas angehoben.

Der Kreistag kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse, früher sog. „Kreiskommissionen bzw. weitere Ausschüsse“, bilden; diese setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern oder aus Kreistagsmitgliedern und sonstigen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zusammen, wobei jedoch mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses Kreistagsmitglieder sein sollen (siehe § 37 LKO). Auf die weiteren Ausschüsse kann der Kreistag die Beschlussfassung über Selbstverwaltungsangelegenheiten des Kreises insoweit übertragen, als nicht der insgesamt 16 Punkte umfassende Vorbehaltskatalog des § 25 LKO oder die gesetzliche Zuständigkeit des Landrates oder des Kreisausschusses dem entgegenstehen. Die nähere Regelung wird meist in der Hauptsatzung des Landkreises getroffen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –