3. Einwendungen gegen die Niederschrift

Die Niederschrift bedarf keiner förmlichen Genehmigung. Von daher ist die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Genehmigung der Niederschrift“ nicht erforderlich; es handelt sich um einen gesetzlichen Tagesordnungspunkt. Die Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift erfolgt gemäß § 41 Abs. 3 GemO durch den Gemeinderat, der über Einwendungen gegen die Niederschrift mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließt. Einwendungen sind in der nächsten Sitzung vorzubringen.

Einwendungsberechtigt sind nur diejenigen Personen, die an der Sitzung, über welche die Niederschrift angefertigt worden ist, teilgenommen haben, da nur diese aus eigener Erkenntnis die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift beurteilen können (vgl. § 26 Abs. 5 Satz 3 MGeschO). Nur diese Ratsmitglieder können an der Abstimmung über die Einwendung teilnehmen.

Nur die einwendungsberechtigten Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben ein Recht auf Aushändigung und Einsichtnahme von Sitzungsniederschriften in dem Umfang, den die Geschäftsordnung vorgibt[1]. Damit können neue Ratsmitglieder nicht die Aushändigung von Niederschriften früherer Ratssitzungen verlangen.

Nächste Sitzung im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 2 GemO ist die Sitzung, die auf die Zuleitung der Niederschrift in schriftlicher oder elektronischer Form folgt. Werden keine Einwendungen in der nächsten Sitzung gegen die Niederschrift erhoben, ist die Angelegenheit erledigt.

Um Einwendungen gegen die Niederschrift erheben zu können, ist es nicht erforderlich, dass ein entsprechender Punkt ausdrücklich in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen ist; es handelt sich um einen gesetzlichen Tagesordnungspunkt. Eine solche Angelegenheit ist zu behandeln, wenn Einwendungen erhoben werden.

Einwendungen führen nicht zu einer Änderung des Wortlautes der einwendungsbefangenen Niederschrift. Soweit der Gemeinderat Einwendungen für gerechtfertigt hält, sind diese in der Niederschrift über die Sitzung, in der die Einwendungen erhoben worden sind, zu protokollieren. An der Beschlussfassung über Einwendungen können nur die einwendungsberechtigten Ratsmitglieder teilnehmen. In der einwendungsbefangenen Niederschrift wird durch Randvermerk oder durch Nachtrag, nicht durch Radieren, Überkleben oder Überstreichen mit Deckweiß, hierauf hingewiesen. Des Weiteren kann der Nachtrag auch mittels Deckblatt zur Niederschrift erfolgen (GStB-N Nr. 0036/2017).


[1]   OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 1986–7 A 10/86.OVG – AS 21, 28; DVBl. 1987, 148; DÖV 1987, 451; NVwZ 1988, 87, www.kosdirekt.de); VV Nr. 2 zu § 41 GemO.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –