Die Feuerwehren und ihr Stellenwert

Feuerwehren sind das Kernstück der zivilen Gefahrenabwehr und spielen damit eine herausgehobene Rolle bei der Wahrung der Inneren Sicherheit. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum sicheren Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Die Feuerwehrleute sind mit schwierigsten, riskanten, oft lebensgefährlichen Aufgaben betraut, die sie für die Allgemeinheit leisten. Ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stellen sie mit jedem Einsatz unter Beweis. Darüber hinaus kommt gerade unseren 2.250 örtlichen Feuerwehreinheiten eine große gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Sie sind in den Gemeinden tiefverwurzelt und bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgern und Gemeinwesen. Sie leben von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement und sind gelebte Demokratie. Vor diesem Hintergrund kann die Struktur der örtlichen Feuerwehren in unserem Land nicht allein mit betriebswirtschaftlichen Maßstäben beurteilt werden. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtung von Bürgerinnen und Bürgern für Bürgerinnen und Bürger. Die Angehörigen der hauptamtlichen und hauptberuflichen Feuerwehren üben ihren Beruf oft als Berufung aus. So ist es nicht verwunderlich, dass bei 97 Prozent der deutschen Bevölkerung bei den jährlich durchgeführten Umfragen Feuerwehrleute als den „vertrauenswürdigsten Berufstand“ wertgeschätzt werden und damit den Spitzenplatz einnehmen.

Der gesetzliche Auftrag, die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen, kann im Brand- und Katastrophenschutz nur durch ein Netzwerk von Sicherheitspartnern auf den verschiedenen Verwaltungs- und Einsatzebenen erfolgreich erfüllt werden. Die Feuerwehren nehmen in diesem Netzwerk wegen ihrer örtlichen Einbindung in die Ortsgemeinden und der damit einhergehenden flächendeckenden Präsenz eine wichtige Funktion war. Als Sicherheitspartner der Feuerwehren sind insbesondere die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die Sanitätsorganisationen, die Polizei des Landes und des Bundes sowie die Streitkräfte zu nennen.

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