IV. Kultureller Handlungsbedarf für Kommunen

Bei Förderung, Entwicklung und Sicherung der kulturellen Vielfalt handelt es sich um eine komplexe und leider oft auch kostspielige Aufgabe, welche den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung obliegt.

Die verstärkte Kulturarbeit in den Kommunen spiegelt sich leider keinesfalls in gleicher Weise in den kommunalen Haushalten wider. Mit einer immer schlechter werdenden Haushaltslage der Kommunen verschärft sich die Fragestellung, wieviel Kunst und Kultur sich Kommunen als „freiwillige Aufgabe“ leisten können oder leisten wollen. Kulturangebote waren bereits nach den Covid-bedingten Schutzmaßnahmen und der drohenden Energiekrise in Folge des russischen Angriffskrieges besonders stark von Einschränkungen betroffen. Die anhaltend hohen Energiekosten sowie die zuletzt sehr hohe Inflation verschärfen die Lage noch zusätzlich. Der Erhalt eines niederschwelligen Zugangs zu kulturellen Angeboten für aller Bürgerinnen und Bürger ist gefährdet.

Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat in ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) die Erarbeitung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) verankert, um gute und verlässliche Rahmenbedingungen für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz zu schaffen und zu sichern. Die KEP ist als Beteiligungsprozess angelegt, in dem zukünftige Perspektiven und Ziele der Kulturförderung sowie konkrete Maßnahmen hierfür herausgearbeitet und Schwerpunkte in zentralen Handlungsfeldern gesetzt werden. Ziel aus kommunaler Sicht ist es, eine verbindliche und verlässliche Kulturarbeit und -förderung unter finanzieller Beteiligung des Landes zu sichern bzw. zu schaffen.

Ein markantes Beispiel ist dafür die finanzielle Absicherung der kommunalen Musikschulen. Voraussetzung für deren Arbeit ist eine hinreichende Förderung. Unterstrichen wird die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung durch die Folgen der Corona-Pandemie, die bei den Musikschulen des Landes erhebliche Spuren hinterlassen hat. So ist leider eine Reduzierung der Angebote in allen Bereichen zu beobachten.

Jetzt müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich die Musikschulen in den nächsten Jahren wieder erholen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn das Land höhere Förderanteile übernimmt. Wünschenswert wäre hier eine Drittelfinanzierung, wobei jeweils ein Drittel durch die Kommunen, durch das Land sowie über Gebühren erbracht wird.

Als Fazit lässt sich festhalten: Ein besonderes Augenmerk der Kommunen sollte darauf liegen, die Kulturbereiche zu vernetzen und die kulturellen Angebote der Bevölkerung näher zu bringen und die Wahrnehmung von Kunst und Künstlern insgesamt noch weiter zu verbessern. Nur in einem fairen Miteinander aller Kunst- und Kulturschaffenden, den Verbänden, dem Land und der Kommunen selber kann ein gutes Kulturangebot geschaffen, erhalten oder ausgebaut werden.

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