Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung ist gegenüber staatlichen Eingriffen geschützt. Den Gemeinden wird ein Kernbereich der Selbstverwaltung garantiert, der durch die Verfassung gegen jede wesentliche Schmälerung gesichert ist (absolute Grenze/Wesensgehaltssperre). Zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehört auch die Gewährleistung einer aufgabenbezogenen Mindestfinanzausstattung. Die Wesensgehaltssperre ist dann durchbrochen, wenn eine gesetzliche Einschränkung zu einer derartigen Aushöhlung der Selbstverwaltung der Gemeinden führen würde, dass den Gemeinden die Gelegenheit zu kraftvoller Betätigung genommen wäre und sie nur noch ein Scheindasein führen könnten. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung außerhalb der Wesensgehaltssperre ist in der Weise geschützt, dass gesetzliche Eingriffe, die den Kernbereich nicht berühren, der sachlichen Rechtfertigung durch tragfähige Gründe des Gemeinwohls bedürfen (relative Grenze). Eingriffe in das Recht auf Selbstverwaltung außerhalb des unantastbaren Kernbereichs müssen verhältnismäßig sein. Bei der Verwirklichung des Gemeinwohls darf der Gesetzgeber eigene Einschätzungen und Prognosen aufstellen und dabei gewisse „Toleranzen“ für sich in Anspruch nehmen. Solange solche Prognosen und Wertungen auf einer zutreffenden Tatsachenbasis erfolgen und allgemeinen Erfahrungswerten nicht widersprechen, haben die Gerichte diese zu akzeptieren und sind nicht befugt, die betreffenden Bewertungen des Gesetzgebers durch eigene zu ersetzen (Dietlein in KVR RP, GemO RP, § 1, Erl. 3.2.2). Besondere Bedeutung kommt diesem Ansatz im Kontext kommunaler Neugliederungen zu.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –