a) Organisation der Landesplanung

Der Aufbau der Landesplanung gliedert sich in drei Ebenen:

  • Ministerium des Innern und für Sport (oberste Landesplanungsbehörde)
    Der seit dem Jahr 2016 im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) angesiedelten obersten Landesplanungsbehörde obliegt als wichtigste Aufgabe die Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz. Weiter übt die oberste Landesplanungsbehörde die Fachaufsicht über die ihr nachgeordneten Landesplanungsbehörden aus und genehmigt die regionalen Raumordnungspläne der Planungsgemeinschaften.
  • Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (obere Landesplanungsbehörden)
    Die bei den Struktur- und Genehmigungsbehörden angesiedelten oberen Landesplanungsbehörden geben sog. landesplanerische Stellungnahmen zu der Bauleitplanung der kreisfreien Städte ab, geben also den Städten die für das Plangebiet maßgeblichen Erfordernisse der Raumordnung bekannt. Weiter üben sie die Fachaufsicht über die Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung aus und bilden deren Geschäftsstellen. Schließlich führen die oberen Landesplanungsbehörden Zielabweichungsverfahren bei der Abweichung von Zielen des Landesentwicklungsprogramms oder der regionalen Raumordnungspläne durch.
  • Kreisverwaltungen (untere Landesplanungsbehörden)
    Die unteren Landesplanungsbehörden bei den Kreisverwaltungen geben landesplanerische Stellungnahmen zu der Bauleitplanung der gemeindlichen Ebene (außer kreisfreie Städte) ab. Sie nehmen ihre Aufgabe als sog. Auftragsangelegenheit wahr.

Als gemeinsame Aufgabe obliegt den Landesplanungsbehörden die Durchführung der Raumordnungsverfahren. Die konkrete Zuständigkeit ist dabei von der Raumbedeutsamkeit des dem jeweiligen Verfahren zugrunde liegenden Vorhabens abhängig.

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