6. Umgang mit „kleinen Anfragen“

Immer häufiger werden Verwaltungen mit umfassenden Fragenkatalogen konfrontiert, die ähnlich einer kleinen bzw. großen Anfrage im Landtag abgefasst sind. Umfangreiche Fragenkataloge stellen grundsätzlich pauschal keinen „offensichtlich missbräuchlichen Antrag“ i. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 12 LTranspG dar. Das LTranspG schützt insoweit nicht vor Querulantentum. Demnach sind alle Fragen einzeln dahingehend zu untersuchen, ob diese zu beantworten sind.

Anträge, aufgrund derer auf Seiten der Behörde erst eine Rechtsanwendung oder die Klärung einer Rechtsfrage durchgeführt werden muss, damit die begehrte Information bestimmt werden kann, richten sich nicht mehr auf bei einer Behörde vorhandene Informationen (vgl. dazu: VG Schleswig, Urteil vom 11. Oktober 2002–21 A 391/02 – NordÖR 2004, S. 24; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008–7 E 1487/07 –, Rn. 30, juris), sodass insoweit kein Auskunftsanspruch besteht.

Wird eine (nochmalige) Begründung einer in der Vergangenheit bereits getroffenen Entscheidung z. B. des Rates beantragt (beispielsweise „Warum wurde die Fällung der gesamten bis auf das Wurzelwerk gesunden schönen Baumreihe durchgeführt?“), trifft die Behörde grundsätzlich keine Informationspflicht.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –