1. Allgemeine Zuweisungen

Die allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes werden im kommunalen Haushalt ohne jegliche Zweckbindung vereinnahmt und unterliegen dem allgemeinen Deckungsprinzip im Haushaltsrecht. Die Aufteilung der allgemeinen Finanzzuweisungen erfolgt nach § 9 Satz 1 Nr. 1 LFAG wie folgt:

  • Schlüsselzuweisungen A (§ 13 LFAG) und Schlüsselzuweisungen B (§ 14 LFAG),
  • Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten (§ 18 LFAG),
  • Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte (§ 19 LFAG)
  • Zuweisungen an den Bezirksverband Pfalz (§ 20 LFAG),
  • Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (§ 21 LFAG),
  • Zuweisungen aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen (§ 22 LFAG),
  • Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (§ 23 LFAG),
  • Zuweisungen zur Entlastung bei kommunalen Liquiditätskrediten (§ 24 LFAG) und
  • in den Jahren 2023 und 2024 Zuweisungen für Härteausgleiche (§ 12 Abs. 3 LFAG).

Inhaltsübersicht

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –