5. Beitrag der Gewässerunterhaltung zur Hochwasservorsorge

Die vermeintlich fehlerhafte, weil unterlassene Gewässerunterhaltung wird vielfach für die Ursache von Hochwasserkatastrophen an kleineren Gewässern gehalten, denn sie habe dazu geführt, dass die Gewässer verlanden und Totholz verbleibt und dann als Treibgut zu Hochwasserschäden führt.

Die Anforderungen an unsere Fließgewässer haben sich gewandelt. Die ökologischen Funktionen der Bäche und Flüsse als Lebensadern unserer Landschaft sind in den Vordergrund gerückt.

Naturnahe Gewässerentwicklung und Hochwasservorsorge schließen sich aber nicht aus, sie ergänzen sich. Gewässerunterhaltung muss sich nach den jeweiligen örtlichen Bedingungen richten:

Wo ein hohes Schadenspotenzial vorhanden ist, also vor allem in Ortslagen, muss möglichst viel Wasser schadlos im Gewässer abgeführt werden. Dazu sind auch Engstellen zu beseitigen und Einläufe und Durchlässe vor Verstopfung durch Treibgut zu schützen. Anlieger können dazu ihren Beitrag leisten, indem am Gewässerrand nichts abgelagert wird und Veränderungen der Ufer nur mit Genehmigung der Wasserbehörden vorgenommen werden.

Wo bei Hochwasser keine hohen Schäden zu erwarten sind, soll möglichst viel Wasser im Gewässerbett und im natürlichen Überschwemmungsbereich zurückgehalten werden. Naturnahe Ufergehölzstreifen bremsen den Hochwasserabfluss und halten Wasser in der freien Landschaft zurück.

Vor Eintritt des Gewässers in die Ortslage muss Treibgut und Geschiebe, das in der Bebauung zur Verschärfung der Hochwassersituation führen kann, wirksam zurückgehalten werden, z. B. durch Treibgutfänger.

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