3. Dorferneuerungsprogramm

Ziel der Förderung der Dorferneuerung ist eine nachhaltige und zukunftsorientierte Dorfentwicklung sowie der Erhalt und die Weiterentwicklung des Dorfes als eigenständigem Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum. Die Fördermöglichkeiten beruhen auf der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ des damaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten vom 23. März 1993 (VV-Dorf),die aktuell novelliert wird. Gefördert werden bisher beispielsweise

  • die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz,
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen,
  • kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit,
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs,
  • die Innenentwicklung und Vitalisierung von Ortskernen und
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen (vgl. Ziff. 2 der VV).

Vorhaben der Dorferneuerung werden gefördert in dörflich/ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen. Die Förderung setzt bisher ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept voraus. Eine Mehrfachförderung mit anderen Förderprogrammen des Bundes und des Landes ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

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