VV zu § 64 GemO

  1. Auch bei Wortverbindungen tritt jeweils an die Stelle des Wortteils "Gemeinde-" bei Verbandsgemeinden der Wortteil "Verbandsgemeinde-", bei verbandsangehörigen Gemeinden der Wortteil "Ortsgemeinde-".

  2. Vordrucke, Merkblätter und ähnliche Drucksachen einfacher Art, die andere Behörden der Verbandsgemeindeverwaltung zu diesem Zweck überlassen, können auch von Ortsbürgermeistern zur Aushändigung an Einwohner bereitgehalten werden.

  3. Es bestehen keine Bedenken, eine Einwohnerversammlung der Verbandsgemeinde mit einer Einwohnerversammlung für mehrere Ortsgemeinden zu verbinden, insbesondere wenn es sich dabei um Ortsgemeinden mit geringer Einwohnerzahl handelt und nicht in allen Ortsgemeinden ein geeigneter Versammlungsraum vorhanden ist. Besteht bei Verbandsgemeinden ein dringendes Bedürfnis, möglichst bald in einer bestimmten Angelegenheit (z. B. Flächennutzungsplan, Abwasserbeseitigung) eine Einwohnerversammlung einzuberufen, so kann dies auch unabhängig von der Einwohnerversammlung einer Ortsgemeinde geschehen.

  4. Aus der Anwendung des § 53 a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 53 Abs. 4 auf die Verbandsgemeinde ergibt sich, dass ehrenamtlicher Beigeordneter der Verbandsgemeinde nicht sein kann, wer im Dienst einer ihrer Ortsgemeinden steht.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –