VV zu § 69 GemO

1.1
Mit der Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderats sollen möglichst nur geeignete Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt werden.
1.2Beauftragt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde einen Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung, an der Sitzung eines Ortsgemeinderats oder eines seiner Ausschüsse teilzunehmen, so stehen diesem die Befugnisse des Bürgermeisters zu; die Rechte und Pflichten nach § 42 stehen dem Beauftragten jedoch nur zu, wenn er gleichzeitig als Beigeordneter den Bürgermeister vertritt.
2.Die Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderats kann bestimmen, dass die Ortsbürgermeister auch an Sitzungen der Ausschüsse des Verbandsgemeinderats, in denen Belange ihrer Ortsgemeinden nicht berührt werden, als Zuhörer teilnehmen können, wenn dafür ein Bedürfnis besteht.
3.1Die Teilnahme der Ortsbürgermeister an den Sitzungen des Verbandsgemeinderats soll diesen Gelegenheit geben, zu solchen Beratungsgegenständen, welche die Belange ihrer Gemeinde berühren, Stellung zu nehmen. Das Recht des Ortsbürgermeisters, an den Sitzungen der Ausschüsse des Verbandsgemeinderats mit beratender Stimme teilzunehmen, bezieht sich nur auf solche Beratungsgegenstände, durch die Belange seiner Ortsgemeinde berührt werden. Bei anderen Beratungsgegenständen gilt Nr. 2.
3.2Bei den in Absatz 4 vorgeschriebenen Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern ist Folgendes zu beachten:
3.2.1Die Tagesordnung der Besprechungen soll nicht nur Gegenstände und Fragen enthalten, die der Bürgermeister der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern zu erörtern wünscht, sondern auch Gegenstände, Fragen und Wünsche, die die Ortsbürgermeister besprechen wollen. Zu diesem Zwecke sollen die Ortsbürgermeister rechtzeitig gebeten werden, Vorschläge für die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung zu machen.
3.2.2Zu den wichtigen Angelegenheiten, die bei den regelmäßigen Besprechungen zu erörtern sind, gehören neben den im Gesetz beispielhaft bezeichneten Gegen-ständen u.a. auch wichtige Fachplanungen (z. B. Straßenbau-, Verkehrs- und Sportstättenplanung), alle Satzungen der Verbandsgemeinde, insbesondere Satzungen über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen sowie über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, alle Baumaßnahmen der Verbandsgemeinde, Änderungen im Aufgabenbestand der Verbandsgemeinde sowie Änderungen in der Organisation und Geschäftsverteilung der Verbandsgemeindeverwaltung. Der Bürgermeister hat ferner die Ortsbürgermeister über wichtige Rundschreiben der Aufsichtsbehörde, über den Stand der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes der einzelnen Ortsgemeinden sowie über alle Maßnahmen, die die Verbandsgemeindeverwaltung im Gebiet einer Ortsgemeinde durchzuführen beabsichtigt, rechtzeitig zu unterrichten. Soweit diese Unterrichtung nicht gelegentlich der regelmäßigen Besprechungen erfolgen kann, soll der zuständige Ortsbürgermeister unverzüglich benachrichtigt werden.


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –