1.1 E-Government-Gesetz des Bundes

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz, EGovG) ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Die Wirkungen des Gesetzes wurden bis Ende Juli 2018 evaluiert. Das E-GovG wurde zuletzt am 16. Juli 2021 geändert und an europäische Rechtsvorgaben angepasst. Das EGovG-Änderungsgesetz hatte die Weiterentwicklung der Politik offener Daten (Open Data) zum Ziel. Die Bundesregierung kommt damit der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode nach, die Verpflichtung zur Bereitstellung offener Daten auszuweiten. Das Gesetz gilt für Bundesbehörden. Es gilt auch für Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen.

Im Wesentlichen regelt das Gesetz die:

  • Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs und zusätzlich Verpflichtung der Bundesverwaltung eines De-Mail-Zugangs,
  • Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter,
  • Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens,
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen,
  • Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung („open data“),
  • Regelungen zur Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) (Artikel 2 bis 4a sowie Artikel 7).[1]

[1]   Die Bundesregierung, 2023: https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Verwaltungsdigitalisierung/E-Govern­ment-Gesetz/e-government-gesetz_node.html

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –